Euskirchen. Die CDU-Stadtratsfraktion Euskirchen hat beantragt, dass den Sportvereinen im Euskirchener Stadtgebiet die Sportstättenbenutzungsgebühren für das Jahr 2020 erlassen werden. „Unsere Sportvereine geraten wegen der Corona-Krise immer mehr in eine finanzielle Schieflage. Fest kalkulierte Einnahmen aus Sportfesten, Sportveranstaltungen sowie Sponsorengelder brechen weg“, so Klaus Voussem MdL, Fraktionsvorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion. Voussem schätzt, dass jedem Verein dadurch ein vier- bis fünfstelliger Betrag fehlen wird. Um die laufenden Kosten bezahlen zu können, sind die Vereine auf diese Einnahmen angewiesen.

Da die Vereine derzeit aufgrund der Beschränkungen der Corona-Pandemie auch die städtischen Sportstätten nicht nutzen können, möchte die CDU ihnen daher die anfallenden Gebühren erlassen. Es handelt sich laut Wirtschaftsplan 2020 um einen Betrag von insgesamt ca. 56.000 Euro. Jeder Verein zahlt aktuell pro Mitglied 7,20 Euro pro Jahr an die Stadt für die Benutzung städtischer Sportstätten.

„Wir möchten den Vereinen mit ihren vielen ehrenamtlichen Helfern in der jetzigen, schwierigen Situation unbürokratisch helfen, um über die Runden zu kommen. Es geht um die Zukunft unserer Sportvereine – wir lassen sie nicht im Stich“, so Voussem.

Der Stadtrat wird am 16.06.2020 über das Thema beraten.

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