Die CDU Stadtratsfraktion Euskirchen wollte in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses die geltende Gesetzeslage umsetzen und die Bezahlkarte für Geflüchtete einführen. SPD, Grüne und AfD stimmten dagegen. Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und sich seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese Leistungen werden als Sach- und als Bargeldleistungen gezahlt. Bund und Länder haben im November 2023 beschlossen, Barauszahlungen einzuschränken und eine Bezahlkarte einzuführen. Damit sollen Anreize zur illegalen Migration nach Deutschland reduziert werden. Denn viele Flüchtlinge erhoffen sich durch eine Flucht nach Deutschland aufgrund hoher Sozialleistungen Möglichkeiten, ihre Familien in der zurückgelassenen Heimat finanziell zu unterstützen. Dies ist menschlich nachvollziehbar, widerspricht aber dem Grundgedanken, dass das Recht auf Asyl dem Schutz von Leib und Leben dient. Außerdem wird das Geschäftsmodell von Schleuserbanden unterbunden, die sich nach einer erfolgten illegalen Einreise mit hohen Bargeldbeträgen bezahlen lassen.
Um die Anreize illegaler Migration zu stoppen, sollte nach dem Willen der CDU auch hier in Euskirchen die Bezahlkarte eingeführt werden. Nicht eingesetzt werden kann die Karte im Ausland und für Geldtransfers in das Ausland, sexuelle Dienstleistungen und Glücksspiel. Ebenfalls nicht möglich ist es, die Karte zu überziehen.
Die Einführung dieses wirksamen Instruments der Begrenzung irregulärer Migration haben SPD, Grüne und AfD jetzt im zuständigen Sozialausschuss gemeinsam verhindert. CDU-Sprecherin Sandra Eisermann appellierte zuvor vergeblich an die SPD, den eben erst abgeschlossenen Koalitionsvertrag im Bund auch auf kommunaler Ebene umzusetzen. „Eine Einführung der Bezahlkarte ändert nichts daran, dass wir unserer humanitären Verantwortung gerecht werden und schutzbedürftigen Menschen Schutz und Aufenthalt in Deutschland gewähren“, sagte Sandra Eisermann. Dies, zumal die Bezahlkarte in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes unmittelbar eingeführt wird.
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