Krisenresilienz beginnt in der Schule

Die Flutkatastrophe 2021 hat auch in Euskirchen auf schmerzliche Weise vor Augen geführt, wie verletzlich moderne Gesellschaften sind. Deshalb hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Euskirchen auf Initiative ihres Stadtverordneten Martin Duske nun beantragt, das Thema Bevölkerungsschutz an den städtischen Schulen zu behandeln. Konkret wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Schulkonferenzen zu prüfen, in welcher Form Unterrichtsmodule zum Thema „Bevölkerungsschutz – Hilfe zur Selbsthilfe“ an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Euskirchen eingeführt oder integriert werden können. Dabei sollen insbesondere die kostenfreien, curricular geeigneten Bildungs- und Unterrichtsmaterialien des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) berücksichtigt werden. „Sicherheit ist kein Zufallsprodukt. Sie ist das Ergebnis von Vorbereitung“, so Klaus Voussem MdL, CDU-Fraktionsvorsitzender. „Mit diesem Antrag setzen wir ein Zeichen für Prävention, für Eigenverantwortung und für eine nachhaltige Sicherheitskultur in unserer Stadt.“

Kinder und Jugendliche sollen so frühzeitig an Themen wie Eigenvorsorge, Selbsthilfe, Verhalten bei Naturereignissen, Strom- und Infrastrukturausfälle sowie medizinische und soziale Notsituationen herangeführt werden. „Das stärkt nicht nur die individuelle Handlungskompetenz, sondern auch die Resilienz unserer gesamten Stadtgesellschaft“, so Voussem. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) stellt hierfür umfangreiche, altersgerechte und kostenfreie Unterrichtsmaterialien zur Verfügung – von klassischen Unterrichtseinheiten bis hin zu interaktiven Angeboten für jüngere Kinder (z. B. Lern- und Spielangebote, Filme, Arbeitsmaterialien). Für die Stadt Euskirchen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Eine Verknüpfung dieser Unterrichtsinhalte mit bestehenden Formaten – etwa landesweiten Warntagen – ist für die CDU-Fraktion ebenso denkbar wie die Einbindung örtlicher Akteure des Ehrenamtes, etwa der Freiwilligen Feuerwehren oder Hilfsorganisationen. Auf diese Weise könnte zudem das Bewusstsein für bürgerschaftliches Engagement ausgebaut werden.

Darüber hinaus bietet sich perspektivisch eine inhaltliche Anknüpfung an den ab dem Schuljahr 2026/2027 geplanten verpflichtenden Wiederbelebungsunterricht ab Jahrgangsstufe 7 an, um Themen der Notfallvorsorge und Ersten Hilfe sinnvoll zu verzahnen.

Nun sollen der Haupt- und Finanzausschuss am 03.03.2026 und der Schulausschusses am 05.03.2026 über den Antrag beraten.

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