Euskirchen. Bereits im Februar 2019 hatte die CDU Stadtratsfraktion eine Überarbeitung der Staffelung der Elternbeiträge für die Sommerferienbetreuung im Ausschuss für Generationen und Soziales gefordert. Da das Anmeldeverfahren für 2019 bereits im vollem Gange war, wurde das Anliegen aufgenommen und für das Folgejahr einer Überprüfung unterzogen. „Die Beitragsstaffel ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht der Lebenswirklichkeit“, führte die Sprecherin der CDU Fraktion, Sandra Eisermann, aus. Die Staffelung endete bereits mit der Einkommensgrenze ab 50.000 Euro. Danach erfolgte keine weitergehende Differenzierung mehr.In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Generationen und Soziales wurde daher eine neue Staffelung der Einkommensgrenzen vorgelegt, die sich sowohl an den Vorgaben des Kreises Euskirchen orientiert, als auch die Forderung der CDU umsetzt. Danach werden insbesondere die Beiträge der Einkommensgrenzen zusammengefasst und die Beträge neu festgelegt. Die Staffelung beginnt nun mit der Einkommensgrenze bis 25.000 Euro. Neu sind zudem Einkommensgrenzen bis 62.000 Euro,  bis 80.000 Euro bis 100.000 Euro und ab 100.000 Euro. „Die weitere Differenzierung ist ein wichtiger und richtiger Schritt zur Entlastung der mittleren Einkommen und jungen Familien“, so die CDU-Sprecherin Sandra Eisermann.

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